Branchen-Mindestlohn tritt am 1. Januar 2012 in Kraft
Ab dem 1. Januar 2012 darf demnach in Deutschland kein Zeitarbeitnehmer mehr weniger als 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten verdienen. Darauf weist der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) hin. iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz begrüßt die Einführung einer verbindlichen Lohnuntergrenze, mit der der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Zeitarbeit“ nun festgeschrieben ist: „Nach jahrelangem Bemühen des iGZ gehört Lohndumping durch deutsche Haustarifverträge endgültig der Vergangenheit an.“ Auch ausländische Anbieter dürfen den festgelegten Mindestlohn nicht unterschreiten.
Die komplette Meldung können Sie auf der Seite des iGZ nachlesen.
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Job-ID |
Bezeichnung | Aktualisiert | Ort |
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| 2012-01-012 | Sachbearbeiter Zollabwicklung (m/w) | 20. Februar 2012 | Hamburg |
| 2012-01-010 | Lohn- und Gehaltsbuchhalter (m/w) | 20. Februar 2012 | Bremen |
| 2012-01-002 | Leiter Qualitätssicherung (m/w) | 20. Februar 2012 | Bremen |
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